Da es sich hier ja um ein Freiwirtschaftsforum handelt, kopiere ich
meinen Beitrag vom FCF mit hier rein:
Historischer Vertrauensaufbau anhand der Eigentumsbesicherung
Anfangs waren die Banken (Goldschmied, Wechselstube, usw.) gezwungen, sich das Vertrauen ihrer Kundschaft anhand ihres Eigentums aufzubauen, d.h. sie hafteten mit ausreichendem Eigentum gegen den Ausfallverlust der Guthaben ihrer Kundschaft, die ihr Geld wiederum den Banken gaben. Dieser Vertrauenszuwachs ergibt sich nicht zuletzt aus diversen Prunkbauten (heute v.a. Hochhäuser) in den Finanzzentren der Welt.
Die Basis der weiteren Kreditvergabe bildete dann jenes Eigentum (und den durch Kundschaft eingehenden Geldbestand, insb. Gold & Silber, welches abgebaut wurde (d.h. von außen ins System zugeführt wurde = exogen)).
Nachdem sich dieses Vertrauen etabliert hatte, war es aus Sicht der Banken nicht mehr notwendig, ausreichend eigenes Eigentum zu halten, um Kredite vergeben zu können. D.h. die Eigentumsbesicherung wanderte vom Gläubiger (Bank) zum Schuldner. Das war dann die Zeit, als man kein physisches Geld (Gold, Silber) mehr hielt - sondern Wechsel oder andere Schuldverschreibungen akzeptierte. Damit wurde es aus Bankensicht möglich, riskantere Kreditgeschäfte einzugehen, weil man ggf. in das Eigentum des Schuldners pfänden konnte und so das Ausfallrisiko erheblich senkte.
Das sich aus dieser Entwicklung geschaffene Bankengeld (Fiat Money), welches wir heute benutzen, ist ebenfalls als eine Art Wechsel zu betrachten. Die GB (Gläubiger) haftet zunächst mit ihrem Eigentum (Eigenkapital von rund 2%), zuvorderst aber mit dem Eigentum ihrer Kunden (Schuldner) mittels Pfändung und darüber hinaus haftet letztlich der Staat, der wiederum in das Eigentum der Bürger vollstrecken kann (gerade wunderbar zu beobachten usw.), um die Kaufkraft und die Funktion des Geldes als allgemeines Zahlungsmittel zu gewährleisten.
Außerdem übernehmen die Banken die Funktion der Bonitätsprüfung ihrer Kundschaft, so dass sich das Publikum nicht mehr selbst darum bemühen muss, zu prüfen, ob der jeweilige Schuldschein ausreichend gedeckt ist. D.h. die Schuldscheine der Banken fanden nach dem Vertrauensaufbau durch Eigentumsbesicherung eine allgemeine Akzeptanz wieder, so dass die Risikohaftungsverschiebung vom Gläubiger (Banken) zum Schuldner (Kreditnehmer) aus dieser Bonitätsprüfungssicht nur seine logische Konsequenz hatte.
Wenn sich also ein Regionalgeld etablieren will, so muss es in unserer heutigen Eigentumsgesellschaft die Risikohaftung anhand einer Eigentumsbesicherung klären, um ausreichend Vertrauen aufbauen zu können, was sich dann in einer allgemeinen Akzeptanz niederschlägt. Womöglich funktioniert da auch der kurze Weg des Erzregios nicht (direkte Haftung des Gläubigers ohne vorherigen Vertrauensaufbau der Bonitätsprüfungsstelle), da die zentrale Prüfungsstelle (Erzregio-Stiftung?) einerseits nicht mit eigenem Eigentum haftet und zweitens deren Eigentumsverhältnisse weitgehend unbekannt sind. So wäre es anzuraten, die Regionalwährung zuvorderst von einer GB herausgeben zu lassen, die - wie beim allgemeinen Zahlungsmittel - eine entsprechende Bonitätsprüfung und Haftungsgewährleistung anzeigt.
Es wäre in höchstem Maße interessant, inwiefern dann überhaupt noch Unterschiede zwischen dem Euro und den Regionalwährungen festzustellen sind. Nun dürfte es allerdings den Urhebern vieler Regionalwährungen widerstreben, sich mit der aus ihrer Sicht für die Misere verantwortlichen Klientel einzulassen.
Letztlich trennt sich an diesem Punkt mittelfristig die Spreu vom Weizen und so wundern sich einige, wieso sie einfach keinen Boden gewinnen können, wo sie doch den aus ihrer Sicht ursächlichen Fehler (den Zins durch eingeplante oder bereits realisierte ULG) ausgeschaltet zu haben glauben und damit doch bereits ein Umlauf gewährleistet sein sollte. Der Blick auf die entsprechende Besicherung ist leider durch Scheuklappen überdeckt - vielleicht hilft aber mein Beitrag, diese Scheuklappen zu entfernen. Es wäre mehr als wünschenswert.
Gruß!