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Rätsel um US-Staatsschulden
Wer kaufte eigentlich die 1,885 Billionen US-Dollar an US-amerikanischen Staatspapieren, die im Fiskaljahr 2009 emittiert wurden?
Angesichts des ausufernden US-Defizits rätselt man an den Bondmärkten schon länger, wie es denn möglich sei, dass die US-Staatsanleihen nach wie vor so problemlos abgesetzt werden können. So mutmaßte das Kanadische Investmentunternehmen "Sprott Asset Management" schon im [extern] Sommer, dass das US-Finanzministerium 2009 gut drei Mal so viele Staatsanleihen werde absetzen müssen wie im Vorjahr und fragte sich, welche der üblichen Käuferschichten wohl bereit sein würden, diese Mengen abzunehmen.
1,885 Billionen US-Dollar ist eine Menge Geld
a) Wer braucht so viele Schulden?
b) Wer braucht so viele Anlagemöglichkeiten?
c) Was soll das?
d) Was wird das?
Also ich verstehe das nicht und hoffe auf ein paar erhellende Antworten.
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31798/1.html
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Die FED kauft die notfalls selbst ab. Stichwort: "quantitative easing":
beschloss die US-Zentralbank am 18. März 2009, Staatsanleihen und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Billion Dollar zu erwerben.
Gruß!
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Die FED kauft die notfalls selbst ab. Stichwort: "quantitative easing":
beschloss die US-Zentralbank am 18. März 2009, Staatsanleihen und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Billion Dollar zu erwerben.
Und woher nimmt sie das Geld?
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Und woher nimmt sie das Geld?
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Gruß!
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Und woher nimmt sie das Geld?
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ja, das war jetzt eine Zahlung. Aber ich meine, wie finanziert sie das, wer stellt ihr die Mittel zur Verfügung, wer gewährt ihr Kredit? Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken. Kurz erklärt:
Wenn niemand das Geld einer Zentralbank halten will, wieviele Geld kann sie dann emittieren und also zum Beispiel Staatsanleihen direkt kaufen?
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Und woher nimmt sie das Geld?
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ja, das war jetzt eine Zahlung.
Aber ich meine, wie finanziert sie das, wer stellt ihr die Mittel zur Verfügung, wer gewährt ihr Kredit?
Wie überall sonst auch: der Verkäufer.
Inländischer Kauf und Zahlung ist aber bei der jeweiligen ZB ein und dasselbe. Es geht da gar nicht anders - ganz im Gegensatz zu anderen Akteuren (Kauf der GB usw.), bei denen sich Kauf (Buchen der Verbindlichkeit) und Zahlung (Ausreichen des gesetzlichen Steuertilgungsmittels) unterscheiden.
Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken. Kurz erklärt:
Wenn niemand das Geld einer Zentralbank halten will, wieviele Geld kann sie dann emittieren und also zum Beispiel Staatsanleihen direkt kaufen?
Immer soviel, wie sie an vom Verkäufer gewünschtem Zahlungsmittel hält. Im Inland ist dem keine Hürde gesetzt, da alle gesetzliches Steuertilgungsmittel wünschen.
Gruß!
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Und woher nimmt sie das Geld?
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ja, das war jetzt eine Zahlung.
Aber ich meine, wie finanziert sie das, wer stellt ihr die Mittel zur Verfügung, wer gewährt ihr Kredit?
Wie überall sonst auch: der Verkäufer.
Inländischer Kauf und Zahlung ist aber bei der jeweiligen ZB ein und dasselbe. Es geht da gar nicht anders - ganz im Gegensatz zu anderen Akteuren (Kauf der GB usw.), bei denen sich Kauf (Buchen der Verbindlichkeit) und Zahlung (Ausreichen des gesetzlichen Steuertilgungsmittels) unterscheiden.
Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken. Kurz erklärt:
Wenn niemand das Geld einer Zentralbank halten will, wieviele Geld kann sie dann emittieren und also zum Beispiel Staatsanleihen direkt kaufen?
Immer soviel, wie sie an vom Verkäufer gewünschtem Zahlungsmittel hält. Im Inland ist dem keine Hürde gesetzt, da alle gesetzliches Steuertilgungsmittel wünschen.
Aber Geldflüsse nicht Geldbestände. Ein Geldemittent hat 100 Geld emittiert, also halten die anderen 100 Geld. Nun will er 50 Geld zusätzlich emittieren, also halten die anderen dann 150 Geld. Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
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Aber Geldflüsse nicht Geldbestände.
Auch Geldbestände (Vorsichtsmotiv).
Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben. Daher genießt die ZB ein Privileg, dass sie in ihrer Wirkung (nicht in der Funktion) auf die GB überträgt - und so letztlich alle Lust auf mehr GBG verspüren.
Gruß!
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Du schnipseltest einen Teil von inhaltlich zusammenhängendem Text weg und griffst dir damit denjenigen Teil heraus und antwortetest darauf, der bezweckte dich nochmals darauf hinzuweisen, dass auch die Zentralbank finanzielle Mittel passivieren (beschaffen) muss, um finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden). Das Wegschnipseln des anderen, inhaltlich durchaus relevanten Teils habe ich rückgängig gemacht:
Ein Geldemittent hat 100 Geld emittiert, also halten die anderen 100 Geld. Nun will er 50 Geld zusätzlich emittieren, also halten die anderen dann 150 Geld. Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Sie müssen also deswegen Lust verspüren eine Zentralbankgeldmenge (M0) von 100 zu halten oder auch 150 oder auch 50? Du willst mit »ständig Abgaben zu leisten haben« beliebige Geld(bestands)nachfrage und beliebige Änderung derselben begründen? Bei einem Bankrun wollen die Leute mehr Geld halten, um »Abgaben zu leisten«?
~ö~
Es ging darum:
»beschloss die US-Zentralbank am 18. März 2009, Staatsanleihen und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Billion Dollar zu erwerben«
Meine diesbezügliche Frage war:
Und woher nimmt sie das Geld?
Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden. (Diese beiden Möglichkeiten lassen sich freilich auch mischen, also kein Entweder-oder.) Deine Antwort auf meine Frage suggerierte mir dann aber, dass dir das wohl nach wie vor nicht klar sein kann:
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ich wies dann darauf hin, dass dieses »akzeptiert« lediglich eine Zahlung, einen Geldfluss betreffe und dass damit nicht erklärt sei, beim wem sich die Zentralbank die finanziellen Mittel beschaffe (meine Frage: »Und woher nimmt sie das Geld?« blieb also unbeantwortet):
Ja, das war jetzt eine Zahlung. Aber ich meine, wie finanziert sie das, wer stellt ihr die Mittel zur Verfügung, wer gewährt ihr Kredit? Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.
Also was ist jetzt damit?
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Du schnipseltest einen Teil von inhaltlich zusammenhängendem Text weg und griffst dir damit denjenigen Teil heraus
Ich habe es einfach wegen der Übersicht "weggeschnippselt" - mach ich öfters und sicher nicht um den Gegenüber zu verwirren ;)
und antwortetest darauf, der bezweckte dich nochmals darauf hinzuweisen, dass auch die Zentralbank finanzielle Mittel passivieren (beschaffen) muss, um finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden).
Ja, die ZB muss im Inland passivieren - und das inländische Publikum hat keine andere Wahl, als damit der ZB Kredit zu geben. Das ist eine Machtfrage (Steuertilgung!) und keine Frage der Freiwilligkeit.
Das Wegschnipseln des anderen, inhaltlich durchaus relevanten Teils habe ich rückgängig gemacht:
Ein Geldemittent hat 100 Geld emittiert, also halten die anderen 100 Geld. Nun will er 50 Geld zusätzlich emittieren, also halten die anderen dann 150 Geld. Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Sie müssen also deswegen Lust verspüren eine Zentralbankgeldmenge (M0) von 100 zu halten oder auch 150 oder auch 50? Du willst mit »ständig Abgaben zu leisten haben« beliebige Geld(bestands)nachfrage und beliebige Änderung derselben begründen?
Wieso nun wieder "beliebige" Änderung? Es ging um die Lust nach mehr. Die Antwort liegt in der allgemeinen Akzeptanz des gZ als Schuldentilgungsmittel - und es wird deswegen allgemein akzeptiert, WEIL es von der Abgabenschuld befreit. Alle weiteren Motive (Vorsicht, Spekulation, Transaktion) lassen sich dann darauf zurückführen, lebensnotwendige Leistung abzufragen und immer wiederkehrende Schulden (Nahrung, Abgabepflicht usw.) bedienen zu können.
Bei einem Bankrun wollen die Leute mehr Geld halten, um »Abgaben zu leisten«?
Bei einem Bankrun wollen sie nicht MEHR Geld, sondern anderes Geld - konkret ZBG (Cash) statt GBG (Sichtguthaben bei der GB) - weil sie dem GBG nicht mehr ausreichend Vertrauen.
Es ging darum:
»beschloss die US-Zentralbank am 18. März 2009, Staatsanleihen und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Billion Dollar zu erwerben«
Meine diesbezügliche Frage war:
Und woher nimmt sie das Geld?
Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden. (Diese beiden Möglichkeiten lassen sich freilich auch mischen, also kein Entweder-oder.) Deine Antwort auf meine Frage suggerierte mir dann aber, dass dir das wohl nach wie vor nicht klar sein kann:
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ich wies dann darauf hin, dass dieses »akzeptiert« lediglich eine Zahlung, einen Geldfluss betreffe und dass damit nicht erklärt sei, beim wem sich die Zentralbank die finanziellen Mittel beschaffe (meine Frage: »Und woher nimmt sie das Geld?« blieb also unbeantwortet):
Es wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Käufer (ZB) und Verkäufer (GB oder Publikum) erzeugt. Der Verkäufer hat dabei keine andere Wahl, als der ZB Kredit zu geben. Das habe ich doch schon geschrieben?
Ja, das war jetzt eine Zahlung. Aber ich meine, wie finanziert sie das, wer stellt ihr die Mittel zur Verfügung, wer gewährt ihr Kredit? Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.
Also was ist jetzt damit?
Was soll damit sein? Ich sehe keinen Dissenz.
Gruß!
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Es ging darum:
»beschloss die US-Zentralbank am 18. März 2009, Staatsanleihen und Wertpapiere im Gesamtwert von mehr als einer Billion Dollar zu erwerben«
Meine diesbezügliche Frage war:
Und woher nimmt sie das Geld?
Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden. (Diese beiden Möglichkeiten lassen sich freilich auch mischen, also kein Entweder-oder.) Deine Antwort auf meine Frage suggerierte mir dann aber, dass dir das wohl nach wie vor nicht klar sein kann:
Sie kreiert es beim Kauf, indem sie mit Nominalforderungen gegen sich selbst bezahlt. Sie kann das, weil der Verkäufer genau dies akzeptiert und genau dies haben will.
Ich wies dann darauf hin, dass dieses »akzeptiert« lediglich eine Zahlung, einen Geldfluss betreffe und dass damit nicht erklärt sei, beim wem sich die Zentralbank die finanziellen Mittel beschaffe (meine Frage: »Und woher nimmt sie das Geld?« blieb also unbeantwortet)
Es wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Käufer (ZB) und Verkäufer (GB oder Publikum) erzeugt. Der Verkäufer hat dabei keine andere Wahl, als der ZB Kredit zu geben. Das habe ich doch schon geschrieben?
Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn (wie lange hält der Verkäufer das ZBG und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?).
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar. Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
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*einfach weggeschnippelt*
Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn.
Natürlich kann man sich dann noch anschauen, was der Verkäufer mit diesem ZBG anstellt. (Wir gehen ja auch schon stillschweigend davon aus, dass der Verkäufer keine Verbindlichkeiten an die ZB hat. Falls doch, würde bei der ZB nämlich nicht zwingend etwas passiviert - es wäre für sie ein Aktivtausch.)
Also zu den weiteren Betrachtungen:
wie lange hält der Verkäufer das ZBG
Bis er es verwendet, um Investitionen zu tätigen oder/und ausstehende Schulden zu begleichen (meist sofort). Dann sollte er sich bemühen, selber wieder welches zu erhalten.
Zurück zur ZB fließt es spätestens bei Fälligkeit (maximal nach 1 Jahr bei WPPG). Falls nicht, wird vollstreckt.
und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?
Solange wie vertraglich vereinbar. Im Regelfall nicht länger als 1 Jahr, dann muss die GB diese Staatsanleihe zurückkaufen.
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Exakt. Was ist daran unstimmig? Periodisch werden Steuerabgaben fällig und das letztlich dazugehörige gZ wächst nunmal nicht auf Bäumen.
Gruß!
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Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn.
Natürlich kann man sich dann noch anschauen, was der Verkäufer mit diesem ZBG anstellt.
Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
(Wir gehen ja auch schon stillschweigend davon aus, dass der Verkäufer keine Verbindlichkeiten an die ZB hat. Falls doch, würde bei der ZB nämlich nicht zwingend etwas passiviert - es wäre für sie ein Aktivtausch.)
Dieser Fall würde von meinen Aussagen bereits abgedeckt sein (kursive Hervorhebung hinzugefügt):
»Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.« ( SF-131127)
»Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden.« ( SF-131132)
Also zu den weiteren Betrachtungen:
wie lange hält der Verkäufer das ZBG
Bis er es verwendet, um Investitionen zu tätigen oder/und ausstehende Schulden zu begleichen (meist sofort). Dann sollte er sich bemühen, selber wieder welches zu erhalten.
Zurück zur ZB fließt es spätestens bei Fälligkeit (maximal nach 1 Jahr bei WPPG). Falls nicht, wird vollstreckt.
und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?
Solange wie vertraglich vereinbar. Im Regelfall nicht länger als 1 Jahr, dann muss die GB diese Staatsanleihe zurückkaufen.
Es war eigentlich ziemlich unnötig auf diesen Denkanstoss in Klammern zu antworten, und zeigt mir eher, dass er seinen Zweck wohl nicht erfüllt hat.
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von definitiven Käufen ausgehst, sondern von besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen. 1)
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Exakt. Was ist daran unstimmig? Periodisch werden Steuerabgaben fällig und das letztlich dazugehörige gZ wächst nunmal nicht auf Bäumen.
(Siehe den vorherigen Abschnitt.)
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Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn.
Natürlich kann man sich dann noch anschauen, was der Verkäufer mit diesem ZBG anstellt.
Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen der gesamtwirtschaftlichen ZBG-Nachfrage und der ZBG-Nachfrage der Verkäufer an die ZB?
Und was zum Geier ist der Unterschied zwischen ZBG-Nachfrage und ZBG- Bestandsnachfrage? Ja, was ist das überhaupt?
Trennst du hier zwischen der ZBG-Nachfrage bei der ZB und derjenigen ZBG-Nachfrage unter den anderen Akteuren? Also wenn bspw. jemand Cash abhebt und damit die Überschussreserve der GB verringert, womit sich der Bestand an ZBG nicht verändert? Falls dem so ist, dann möchte ich dich freundlich darauf hinweisen, dass ich unter "Verkäufer an die ZB" stets die Gesamtheit aller anderen Markt-Akteure gemeint habe, darunter auch den Staat. Wenn du also von Nachfrage nach ZBG und Bestandnachfrage nach ZBG sprichst, ist das für mich ein und dasselbe gewesen.
Trennen wir nun diese Dinge, dann ist natürlich klar, dass die Akteure untereinander mit bereits vorhandenem ZBG Zahlungen tätigen und so einstige Steuereinnahmen wieder zu Ausgaben werden - und dennoch erhöht sich nachwievor die Bestandnachfrage nach ZBG, da v.a. der Staat über die GB seine Verschuldung erhöht (daraufhin kurz- bis mittelfristig die Abgabenpflicht erhöht) und die GB dann wiederum bei der ZB mehr ZBG nachfragen, usw. usf.
(Wir gehen ja auch schon stillschweigend davon aus, dass der Verkäufer keine Verbindlichkeiten an die ZB hat. Falls doch, würde bei der ZB nämlich nicht zwingend etwas passiviert - es wäre für sie ein Aktivtausch.)
Dieser Fall würde von meinen Aussagen bereits abgedeckt sein (kursive Hervorhebung hinzugefügt):
»Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.« (SF-131127)
»Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden.« (SF-131132)
Stimmt - hatte ich schon wieder vergessen.
Also zu den weiteren Betrachtungen:
wie lange hält der Verkäufer das ZBG
Bis er es verwendet, um Investitionen zu tätigen oder/und ausstehende Schulden zu begleichen (meist sofort). Dann sollte er sich bemühen, selber wieder welches zu erhalten.
Zurück zur ZB fließt es spätestens bei Fälligkeit (maximal nach 1 Jahr bei WPPG). Falls nicht, wird vollstreckt.
und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?
Solange wie vertraglich vereinbar. Im Regelfall nicht länger als 1 Jahr, dann muss die GB diese Staatsanleihe zurückkaufen.
Es war eigentlich ziemlich unnötig auf diesen Denkanstoss in Klammern zu antworten, und zeigt mir eher, dass er seinen Zweck wohl nicht erfüllt hat.
?
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von definitiven Käufen ausgehst, sondern von besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen.1)
Ja - und gleichzeitig gewährt die GB der ZB Kredit auf Grund ihrer Machtposition. Die GB KANN ihre Forderungen NICHT einlösen - es sei denn, sie hat ausstehende Verbindlichkeiten.
Hier ist auch das eigentlich völlig normale Leihverhältnis, das einen Kredit kennzeichnet und man bei sämtlichen anderen Kreditverhältnissen zurate ziehen kann, auf den Kopf gestellt. Die GB leiht ja der ZB irgendeine Sicherheit und muss dafür Zinsen zahlen. Was ist der Grund dafür, wenn nicht ihre Machtposition? Die ZB leiht ja eben ihrerseits nichts aus.
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
Kannst du dich mal bitte verständlich ausdrücken? Ich habe keine Ahnung, was du mir sagen willst.
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Achso, Das Wörtchen "Verkauf" stört dich! Hm, ist denn zwischen der FED und dem Staat ebenfalls ein Rückkauf vereinbart?
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Es wäre seitens der ZB immer ein Kauf auf Ziel, der nie bezahlt wird (es sei denn entsprechende "Verbindlichkeiten an die ZB" werden gegengebucht).
Und da du in deinen letzten Beiträgen Kauf und Zahlung so fein säuberlich getrennt hattest, ist doch jeder Kauf erstmal ein Zielkauf.
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Ich mache da keinen Unterschied.
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Von WEM kauft sie denn und WIESO verkauft dieser? Ich kann auch in den Supermarkt hingehen mit meinen eigenen Zettelchen (Nominalforderungen gegen mich selbst) da Nachfrage stellen. Du weißt, was passiert: Nichts, denn niemand wird diesem Angebot nachkommen.
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Exakt. Was ist daran unstimmig? Periodisch werden Steuerabgaben fällig und das letztlich dazugehörige gZ wächst nunmal nicht auf Bäumen.
(Siehe den vorherigen Abschnitt.)
Gruß!
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Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen der gesamtwirtschaftlichen ZBG-Nachfrage und der ZBG-Nachfrage der Verkäufer an die ZB?
Und was zum Geier ist der Unterschied zwischen ZBG-Nachfrage und ZBG-Bestandsnachfrage? Ja, was ist das überhaupt?
-- Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ist die aggregierte einzelwirtschaftliche Nachfrage.
-- Bestandsnachfragen sind Pläne bezüglich der Haltung irgendwelcher Bestände, zum Beispiel Socken (du hältst ja nicht halb oder doppelt so viele Socken, obwohl du das sicherlich anstreben und erreichen könntest).
-- "ZBG-Nachfrage" steht kurz für "ZBG-Bestandsnachfrage". Im letzten Beitrag schrieb ich an einer Stelle versehentlich "ZBG-Nachfrage". Zukünftig werde ich nur noch "ZBG-Nachfrage" schreiben, da ich das hiermit als geklärt betrachte.
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von definitiven Käufen ausgehst, sondern von besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen.1)
Ja - und gleichzeitig gewährt die GB der ZB Kredit auf Grund ihrer Machtposition. Die GB KANN ihre Forderungen NICHT einlösen - es sei denn, sie hat ausstehende Verbindlichkeiten.
Hier ist auch das eigentlich völlig normale Leihverhältnis, das einen Kredit kennzeichnet und man bei sämtlichen anderen Kreditverhältnissen zurate ziehen kann, auf den Kopf gestellt. Die GB leiht ja der ZB irgendeine Sicherheit und muss dafür Zinsen zahlen. Was ist der Grund dafür, wenn nicht ihre Machtposition? Die ZB leiht ja eben ihrerseits nichts aus.
Ich schrieb, dass das eine ganz andere Diskussion sei. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
Kannst du dich mal bitte verständlich ausdrücken? Ich habe keine Ahnung, was du mir sagen willst.
Im deinem Beitrag SF-131122, dem der hiesige Beitragsast entwächst, ist nicht die Rede von besicherten Krediten der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor, sondern von sogenannten definitiven Käufen der Zentralbank (Gegensatz: sog. befristete Käufe, sprich als Repogeschäft abgewickelte besicherte Kredite). Diese Staatsanleihen sind keine Kreditsicherheiten in den Händen der Zentralbank, sondern die Zentralbank hat sie definitiv gekauft (Kauf sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht). Die Zentralbank hat diese Staatsanleihen also nicht in Verbindung mit einem als Repogeschäft abgewickelten besicherten Kredit hereingenommen, bei dem sie aus ökonomischer Sicht nicht gekauft würden, sondern als Kreditsicherheiten dienen, mithin gepfändet würden (die juristische Sicht -- die Rede von "Kauf" bzw. "Verkauf" -- stiftet dann bestenfalls keine Verwirrung, wofür dieser Beitragsast, bei dem dieser beste Fall nicht eingetreten ist, ein Paradebeispiel liefert).
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Achso, Das Wörtchen "Verkauf" stört dich!
Nein, sondern dass dieses Wort nicht auf den ökonomischen Begriff 'Verkaufen' verweist, sondern auf 'Verpfänden'.
Hm, ist denn zwischen der FED und dem Staat ebenfalls ein Rückkauf vereinbart?
Mir ist nicht klar, was du fragst.
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Es wäre seitens der ZB immer ein Kauf auf Ziel, der nie bezahlt wird (es sei denn entsprechende "Verbindlichkeiten an die ZB" werden gegengebucht).
Und da du in deinen letzten Beiträgen Kauf und Zahlung so fein säuberlich getrennt hattest, ist doch jeder Kauf erstmal ein Zielkauf.
Ich konnte an dieser Stelle (endlich) ahnen, dass du gar nicht 'Verkaufen' meinst, sondern 'Verpfänden', deshalb diese Frage. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Ich mache da keinen Unterschied.
Dann meintest du damit wohl nicht das, was ich damit meine.
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Von WEM kauft sie denn und WIESO verkauft dieser? Ich kann auch in den Supermarkt hingehen mit meinen eigenen Zettelchen (Nominalforderungen gegen mich selbst) da Nachfrage stellen. Du weißt, was passiert: Nichts, denn niemand wird diesem Angebot nachkommen.
Du verstehst nach wie vor nicht recht, was ich meine. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.
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Im deinem Beitrag SF-131122, dem der hiesige Beitragsast entwächst, ist nicht die Rede von besicherten Krediten der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor, sondern von sogenannten definitiven Käufen der Zentralbank (Gegensatz: sog. befristete Käufe, sprich als Repogeschäft abgewickelte besicherte Kredite). Diese Staatsanleihen sind keine Kreditsicherheiten in den Händen der Zentralbank, sondern die Zentralbank hat sie definitiv gekauft (Kauf sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht). Die Zentralbank hat diese Staatsanleihen also nicht in Verbindung mit einem als Repogeschäft abgewickelten besicherten Kredit hereingenommen, bei dem sie aus ökonomischer Sicht nicht gekauft würden, sondern als Kreditsicherheiten dienen, mithin gepfändet würden (die juristische Sicht -- die Rede von "Kauf" bzw. "Verkauf" -- stiftet dann bestenfalls keine Verwirrung, wofür dieser Beitragsast, bei dem dieser beste Fall nicht eingetreten ist, ein Paradebeispiel liefert).
Das rot markierte Wort ist missverständlich (ich glaube nicht, dass es auch im dortigen Sinn gebraucht wird) und sollte durch "verpfändet" ersetzt werden (obwohl im Kontext der Blick gerade am Pfandgläubiger haftet und dadurch gewissermassen zum Verpfänder hingezogen zu werden droht; typisches sprachliches Problem in Verbindung mit Relationen). Allerdings war hier ein Missverständnis wohl so gut wie ausgeschlossen, man dachte wohl schon an einen falschen (unüblichen) Wortgebrauch, aber es kann eben trotzdem verunsichern.
Und wenn ich nun schon deswegen diesen Betrag schrieb (damit nicht andere durch meinen falschen Wortgebrauch verunsichert oder gar zu solchem motiviert werden), möchte ich folgendes auch gleich verbessern:
Das original mit einer zeitlichen Ungenauigkeit:
-- Bestandsnachfragen sind Pläne bezüglich der Haltung irgendwelcher Bestände, zum Beispiel Socken (du hältst ja nicht halb oder doppelt so viele Socken, obwohl du das sicherlich anstreben und erreichen könntest).
Verbessert:
-- Bestandsnachfragen sind Pläne bezüglich der Haltung irgendwelcher Bestände, zum Beispiel Socken (du hältst ja nicht halb oder doppelt so viele Socken, obwohl du das sicherlich hättest anstreben und erreichen können).
(Es handelt sind halt um Diskussionsbeiträge in einem Diskussionsforum und nicht um Bücher in der dritten Auflage.)
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Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben. Daher genießt die ZB ein Privileg, dass sie in ihrer Wirkung (nicht in der Funktion) auf die GB überträgt - und so letztlich alle Lust auf mehr GBG verspüren.
Der Staat will Steuern eintreiben, wer die nicht zahlt, wird eingebuchtet.
Auch Privatschulden können per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden, gezahlt werden MUSS mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsmittel.
Das sorgt für den nötigen Druck, dass das Geld akzeptiert wird.
Aber:
Habe ich das jetzt richtig verstanden, der Staat verschuldet sich, damit seine Bürger an Geld gelangen können, womit sie ihre Steuern an den Staat zahlen können?
Ist dem so?
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Und wenn die keine Lust verspüren? Und wenn die Lust verspüren 0 Geld zu halten? Wieviel kann dann der Geldemittent kaufen oder wieviel Kredite kann er vergeben? Probiere es: drucke Zettel und gehe einkaufen.
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben. Daher genießt die ZB ein Privileg, dass sie in ihrer Wirkung (nicht in der Funktion) auf die GB überträgt - und so letztlich alle Lust auf mehr GBG verspüren.
Der Staat will Steuern eintreiben, wer die nicht zahlt, wird eingebuchtet.
Auch Privatschulden können per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden, gezahlt werden MUSS mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsmittel.
Das sorgt für den nötigen Druck, dass das Geld akzeptiert wird.
Aber:
Habe ich das jetzt richtig verstanden, der Staat verschuldet sich, damit seine Bürger an Geld gelangen können, womit sie ihre Steuern an den Staat zahlen können?
Ist dem so?
Nicht ganz. Der Staat (besser: die Regierung) muss ja immer vorfinanzieren, d.h. sich erstmal verschulden. Danach versucht man, die gemachte Verschuldung über den verordneten Abgabezwang (Schulden ex nihilo per Zwangsdekret an die Untertanen) zu tilgen.
Historisch war Getreide ursprüngliches Abgabemittel. Woher kam es? Wer finanzierte die Saat vor und vor allem die Eintreiber ("Aufseher")?
Nach dem Eintreiben galt es wiederum, den Bürgern die Sicherheit dieses Getreides (für Notzeiten) zu gewährleisten und insofern man nicht für eine zumindest scheinbar gleichmäßige Verteilung sorgte, kam es früher oder später zu Aufständen. Später musste man dann den Raub bzw. den Abbau von Metallen vorfinanzieren, weil man der Einfachheit halber eine Silber- oder Goldparität festsetzte, statt das Getreide zu zählen.
Wenn die Regierung also Ausgaben tätigt, dann nur aus dem Grund der Sicherung des eigenen Machterhalts und dies dann zum Einen über Vorfinanzierung und zum Anderen über Umverteilung. Letzteres könnte man weitgehend so auffassen, dass der Staat sich verschuldet, um einer Mehrheit seiner Bürgern die Steuerzahlung (und natürlich durch die allgemeine Akzeptanz des Steuerzahlungsmittels auch anderen lebensnotwendigen Leistungsempfang, wie Nahrung) zu ermöglichen und damit einen Umsturz zu vermeiden (siehe Hartz IV).
Gruß!
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Nicht ganz. Der Staat (besser: die Regierung) muss ja immer vorfinanzieren, d.h. sich erstmal verschulden. Danach versucht man, die gemachte Verschuldung über den verordneten Abgabezwang (Schulden ex nihilo per Zwangsdekret an die Untertanen) zu tilgen.
Wenn ich mir nun aber die quasi exponentiell wachsenden Staatsschulden in der westlichen Welt anschaue, dann fällt es mir schwer, dies als "Vorfinanzierung" zu verstehen. Das sieht doch eher so aus, wie die Tilgung von Schulden durch neue Schulden.
Historisch war Getreide ursprüngliches Abgabemittel. Woher kam es? Wer finanzierte die Saat vor und vor allem die Eintreiber ("Aufseher")?
Auch du meine Güte ...
a) Also historisch musste Getreide überhaupt nicht "vorfinanziert" werden, da es
1. Getreideanbau schon vor der Einführung des Geldsystems gab
2.1. Die ersten Saatkörner in der freien Natur gefunden wurden (und nicht etwa finanziert wurden)
2.2. Nach einer Ernte eine gewissen Menge Körner für die nächste Aussaat zurückgehalten wurde. Was schon da ist, muss nicht mehr finanziert werden.
b) Mit quasi exponentiell wachsenden Schulden wird Getreide vorfinanziert?!?? Wer soll denn diese exorbitanten Getreidemengen überhaupt essen? Der Nahrungsbedarf der Bevölkerung wächst ja nun in keinem Verhältnis zu den wachsenden Schulden, zumal die Bevölkerung in westlichen Staaten eher stagniert als wächst.
Also das mit der Vorfinanzierung von Getreide scheint mir keine plausible Erklärung zu sein.
Wenn die Regierung also Ausgaben tätigt, dann nur aus dem Grund der Sicherung des eigenen Machterhalts und dies dann zum Einen über Vorfinanzierung und zum Anderen über Umverteilung. Letzteres könnte man weitgehend so auffassen, dass der Staat sich verschuldet, um einer Mehrheit seiner Bürgern die Steuerzahlung (und natürlich durch die allgemeine Akzeptanz des Steuerzahlungsmittels auch anderen lebensnotwendigen Leistungsempfang, wie Nahrung) zu ermöglichen und damit einen Umsturz zu vermeiden (siehe Hartz IV).
Wenn wir mal am Beispiel der Vorfinanzierung der Getreideproduktion blieben (was aber nicht die ständig wachsenden Schulden erklärt), dann ergäbe sich ja ein jährlicher Zyklus aus Vorfianzierung, Aussaat und Ernte. Mit der Ernte müsste dann die Vorfinanzierung wieder drin sein. Unterstellt man, dass es Missernten geben kann und dafür Reserven angelegt wurden, dann müsste zumindest im Mittel der Jahre sich ein PlusMinusNull ergeben.
Übertragen auf allgemeine Abgaben und Vorfinanzierungen müsste am Ende des Jahres der Staat all seine Vorfinanzierungen vom Anfang des Jahres wieder drin haben. Dem ist aber nicht so, angefangen von der Kommune über das Land bis hin zum Bund.
Auch ist das Argument mit der angeblich Notwendigkeit staatlicher Vorfinanzierungen falsch, da - im Gegensatz zum Getreide, wo erst am Ende der Saison die Ernte eingefahren werden kann - in der realen Wirtschaft der Bürger eben nicht erst am Ende des Jahres seine Steuern zahlt, was den Staat zur Vorfinanzierung seiner Leistungen veranlassen könnte, sondern es werden kontinuierlich über Mehrwertsteuer und Lohnsteuer Gelder an den Staat abgeführt.
Auf diesem Wege sorgt der Bürger über seine Abgaben eigentlich selbst zur Vorfinanzierung staatlicher Leistungen. Die Erklärung der Schulden mit "notwendiger Vorfinanzierung des Staates" ist somit wenig plausibel. Die ständig wachsenden Schuldenberge erklärt der Ansatz schon mal gar nicht.
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Nicht ganz. Der Staat (besser: die Regierung) muss ja immer vorfinanzieren, d.h. sich erstmal verschulden. Danach versucht man, die gemachte Verschuldung über den verordneten Abgabezwang (Schulden ex nihilo per Zwangsdekret an die Untertanen) zu tilgen.
Wenn ich mir nun aber die quasi exponentiell wachsenden Staatsschulden in der westlichen Welt anschaue, dann fällt es mir schwer, dies als "Vorfinanzierung" zu verstehen. Das sieht doch eher so aus, wie die Tilgung von Schulden durch neue Schulden.
Wie kommst du nun wieder darauf, dass die Schulden alleinig wegen der zu leistenden Abgaben anwachsen würden?
Sie wachsen selbstverständlich und gerade auch, um die, wie ich bereits 'schrob', zufriedenstellende Verteilung innerhalb der Bürgen aufrecht zu erhalten, d.h. heute vor allem wegen zurückgehaltener (akkumulierter) Guthaben, die ohne entsprechend hohe Verschuldung nicht aufrecht erhalten werden kann.
Historisch war Getreide ursprüngliches Abgabemittel. Woher kam es? Wer finanzierte die Saat vor und vor allem die Eintreiber ("Aufseher")?
Auch du meine Güte ...
a) Also historisch musste Getreide überhaupt nicht "vorfinanziert" werden, da es
1. Getreideanbau schon vor der Einführung des Geldsystems gab
Substinenz? Sicher - Bis es zur Stammeskonkurrenz kam. Danach Abgabezwang. Die Eintreiber mussten versorgt werden. Wie ohne Vorfinanzierung = Schuld ex nihilo?
2.1. Die ersten Saatkörner in der freien Natur gefunden wurden (und nicht etwa finanziert wurden)
2.2. Nach einer Ernte eine gewissen Menge Körner für die nächste Aussaat zurückgehalten wurde. Was schon da ist, muss nicht mehr finanziert werden.
Jemand muss es anbauen, pflegen, düngen, ernten und einsammeln. Das verursacht immer Kosten. Ob du die selbst in Getreide bezifferst, in Arbeit oder in Papier ist egal - es bleibt eine Vorfinanzierung.
b) Mit quasi exponentiell wachsenden Schulden wird Getreide vorfinanziert?!?? Wer soll denn diese exorbitanten Getreidemengen überhaupt essen? Der Nahrungsbedarf der Bevölkerung wächst ja nun in keinem Verhältnis zu den wachsenden Schulden, zumal die Bevölkerung in westlichen Staaten eher stagniert als wächst.
Nicht nur das Bevölkerungswachstum ist ausschlaggebend, sondern generell die Guthabenseite - und dessen Verteilung.
Also das mit der Vorfinanzierung von Getreide scheint mir keine plausible Erklärung zu sein.
Wenn die Regierung also Ausgaben tätigt, dann nur aus dem Grund der Sicherung des eigenen Machterhalts und dies dann zum Einen über Vorfinanzierung und zum Anderen über Umverteilung. Letzteres könnte man weitgehend so auffassen, dass der Staat sich verschuldet, um einer Mehrheit seiner Bürgern die Steuerzahlung (und natürlich durch die allgemeine Akzeptanz des Steuerzahlungsmittels auch anderen lebensnotwendigen Leistungsempfang, wie Nahrung) zu ermöglichen und damit einen Umsturz zu vermeiden (siehe Hartz IV).
Wenn wir mal am Beispiel der Vorfinanzierung der Getreideproduktion blieben (was aber nicht die ständig wachsenden Schulden erklärt), dann ergäbe sich ja ein jährlicher Zyklus aus Vorfianzierung, Aussaat und Ernte. Mit der Ernte müsste dann die Vorfinanzierung wieder drin sein. Unterstellt man, dass es Missernten geben kann und dafür Reserven angelegt wurden, dann müsste zumindest im Mittel der Jahre sich ein PlusMinusNull ergeben.
Zum Einen musste wegen dem Bevölkerungswachstum eine bessere Bewirtschaftung in der Landwirtschaft stattfinden, die Produktivität steigen -> ggf. Expansion. Es bedurfte einer weiträumigen Planung und Organisation zur Bewässerung, wobei eben auch Nutzungsrechte verbrieft(!) und Lebensmittel geliefert werden mussten und dergleichen. Desweiteren eignete sich nicht in jedem Gebiet Landwirtschaft, so dass man sich vor anderen Nomadenstämmen schützen musste. Das Alles verursacht - du ahnst es schon - erstmal Kosten.
Und wer finanziert das wohl hier vor? Genau! Der Machthaber zur Bewahrung derselbigen. Oder glaubst du, die Bürger haben ihm alle freiwillig fein säuberlich die aktuellen Erträge hingestellt und von sich aus gesagt "mach du mal"? Ne, denen wurden entsprechende Abgaben aufgezwungen!
Ein weiterer Grund war letztlich die Hortung des Geldes. So musste später einfach immer mehr Silber her (Getreide lässt sich wohl schlecht dauerhaft horten). Woher nehmen, wenn die Minen es nicht hergaben? Ganz einfach: Münzverschlechterung oder vom Nachbarstamm/-staat 'borgen', d.h. Schulden machen. Wenn sie zuviel wurden, wurde halt mal mittels Waffen umgeschuldet.
Übertragen auf allgemeine Abgaben und Vorfinanzierungen müsste am Ende des Jahres der Staat all seine Vorfinanzierungen vom Anfang des Jahres wieder drin haben. Dem ist aber nicht so, angefangen von der Kommune über das Land bis hin zum Bund.
Wenn es da nicht die Machthaber selbst mit ihrem ganzen Hofstaat gäbe, die sich nunmal ein Stückchen der Ernte abgreifen (was ja letztlich der ganze Sinn der Machthaberei ist). Und ganz blöd war, dass mit dem Geld der Guthabenzins 'entdeckt' wurde (Verkauf des verbrieften Dokumentes unter Wert).
Auch ist das Argument mit der angeblich Notwendigkeit staatlicher Vorfinanzierungen falsch, da - im Gegensatz zum Getreide, wo erst am Ende der Saison die Ernte eingefahren werden kann - in der realen Wirtschaft der Bürger eben nicht erst am Ende des Jahres seine Steuern zahlt, was den Staat zur Vorfinanzierung seiner Leistungen veranlassen könnte, sondern es werden kontinuierlich über Mehrwertsteuer und Lohnsteuer Gelder an den Staat abgeführt.
Und dieser leistet kontinuierlich Ausgaben.
Auf diesem Wege sorgt der Bürger über seine Abgaben eigentlich selbst zur Vorfinanzierung staatlicher Leistungen. Die Erklärung der Schulden mit "notwendiger Vorfinanzierung des Staates" ist somit wenig plausibel. Die ständig wachsenden Schuldenberge erklärt der Ansatz schon mal gar nicht.
Ja, er hinkt aber immer hinterher.
Gruß!
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