Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen der gesamtwirtschaftlichen ZBG-Nachfrage und der ZBG-Nachfrage der Verkäufer an die ZB?
Und was zum Geier ist der Unterschied zwischen ZBG-Nachfrage und ZBG-Bestandsnachfrage? Ja, was ist das überhaupt?
-- Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ist die aggregierte einzelwirtschaftliche Nachfrage.
-- Bestandsnachfragen sind Pläne bezüglich der Haltung irgendwelcher Bestände, zum Beispiel Socken (du hältst ja nicht halb oder doppelt so viele Socken, obwohl du das sicherlich anstreben und erreichen könntest).
-- "ZBG-Nachfrage" steht kurz für "ZBG-Bestandsnachfrage". Im letzten Beitrag schrieb ich an einer Stelle versehentlich "ZBG-Nachfrage". Zukünftig werde ich nur noch "ZBG-Nachfrage" schreiben, da ich das hiermit als geklärt betrachte.
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von definitiven Käufen ausgehst, sondern von besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen.1)
Ja - und gleichzeitig gewährt die GB der ZB Kredit auf Grund ihrer Machtposition. Die GB KANN ihre Forderungen NICHT einlösen - es sei denn, sie hat ausstehende Verbindlichkeiten.
Hier ist auch das eigentlich völlig normale Leihverhältnis, das einen Kredit kennzeichnet und man bei sämtlichen anderen Kreditverhältnissen zurate ziehen kann, auf den Kopf gestellt. Die GB leiht ja der ZB irgendeine Sicherheit und muss dafür Zinsen zahlen. Was ist der Grund dafür, wenn nicht ihre Machtposition? Die ZB leiht ja eben ihrerseits nichts aus.
Ich schrieb, dass das eine ganz andere Diskussion sei. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
Kannst du dich mal bitte verständlich ausdrücken? Ich habe keine Ahnung, was du mir sagen willst.
Im deinem Beitrag
SF-131122, dem der hiesige Beitragsast entwächst, ist nicht die Rede von besicherten Krediten der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor, sondern von sogenannten definitiven Käufen der Zentralbank (Gegensatz: sog. befristete Käufe, sprich als Repogeschäft abgewickelte besicherte Kredite). Diese Staatsanleihen sind keine Kreditsicherheiten in den Händen der Zentralbank, sondern die Zentralbank hat sie definitiv gekauft (Kauf sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht). Die Zentralbank hat diese Staatsanleihen also nicht in Verbindung mit einem als Repogeschäft abgewickelten besicherten Kredit hereingenommen, bei dem sie aus ökonomischer Sicht nicht gekauft würden, sondern als Kreditsicherheiten dienen, mithin gepfändet würden (die juristische Sicht -- die Rede von "Kauf" bzw. "Verkauf" -- stiftet dann bestenfalls keine Verwirrung, wofür dieser Beitragsast, bei dem dieser beste Fall nicht eingetreten ist, ein Paradebeispiel liefert).
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Achso, Das Wörtchen "Verkauf" stört dich!
Nein, sondern dass dieses Wort nicht auf den ökonomischen Begriff 'Verkaufen' verweist, sondern auf 'Verpfänden'.
Hm, ist denn zwischen der FED und dem Staat ebenfalls ein Rückkauf vereinbart?
Mir ist nicht klar, was du fragst.
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Es wäre seitens der ZB immer ein Kauf auf Ziel, der nie bezahlt wird (es sei denn entsprechende "Verbindlichkeiten an die ZB" werden gegengebucht).
Und da du in deinen letzten Beiträgen Kauf und Zahlung so fein säuberlich getrennt hattest, ist doch jeder Kauf erstmal ein Zielkauf.
Ich konnte an dieser Stelle (endlich) ahnen, dass du gar nicht 'Verkaufen' meinst, sondern 'Verpfänden', deshalb diese Frage. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Ich mache da keinen Unterschied.
Dann meintest du damit wohl nicht das, was ich damit meine.
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Von WEM kauft sie denn und WIESO verkauft dieser? Ich kann auch in den Supermarkt hingehen mit meinen eigenen Zettelchen (Nominalforderungen gegen mich selbst) da Nachfrage stellen. Du weißt, was passiert: Nichts, denn niemand wird diesem Angebot nachkommen.
Du verstehst nach wie vor nicht recht, was ich meine. Ich äussere mich zu diesem Abschnitt daher wie folgt: So ist es oder so ist es nicht.