Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn.
Natürlich kann man sich dann noch anschauen, was der Verkäufer mit diesem ZBG anstellt.
Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen der gesamtwirtschaftlichen ZBG-Nachfrage und der ZBG-Nachfrage der Verkäufer an die ZB?
Und was zum Geier ist der Unterschied zwischen ZBG-Nachfrage und ZBG-
Bestandsnachfrage? Ja, was ist das überhaupt?
Trennst du hier zwischen der ZBG-Nachfrage bei der ZB und derjenigen ZBG-Nachfrage unter den anderen Akteuren? Also wenn bspw. jemand Cash abhebt und damit die Überschussreserve der GB verringert, womit sich der Bestand an ZBG nicht verändert? Falls dem so ist, dann möchte ich dich freundlich darauf hinweisen, dass ich unter "Verkäufer an die ZB" stets die Gesamtheit aller
anderen Markt-Akteure gemeint habe, darunter auch den Staat. Wenn du also von Nachfrage nach ZBG und Bestandnachfrage nach ZBG sprichst, ist das für mich ein und dasselbe gewesen.
Trennen wir nun diese Dinge, dann ist natürlich klar, dass die Akteure untereinander mit bereits vorhandenem ZBG Zahlungen tätigen und so einstige Steuereinnahmen wieder zu Ausgaben werden - und dennoch erhöht sich nachwievor die Bestandnachfrage nach ZBG, da v.a. der Staat über die GB seine Verschuldung erhöht (daraufhin kurz- bis mittelfristig die Abgabenpflicht erhöht) und die GB dann wiederum bei der ZB mehr ZBG nachfragen, usw. usf.
(Wir gehen ja auch schon stillschweigend davon aus, dass der Verkäufer keine Verbindlichkeiten an die ZB hat. Falls doch, würde bei der ZB nämlich nicht zwingend etwas passiviert - es wäre für sie ein Aktivtausch.)
Dieser Fall würde von meinen Aussagen bereits abgedeckt sein (kursive Hervorhebung hinzugefügt):
»Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten, sonst muss sie andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.« (SF-131127)
»Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern. Oder dann muss sie eben Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden.« (SF-131132)
Stimmt - hatte ich schon wieder vergessen.
Also zu den weiteren Betrachtungen:
wie lange hält der Verkäufer das ZBG
Bis er es verwendet, um Investitionen zu tätigen oder/und ausstehende Schulden zu begleichen (meist sofort). Dann sollte er sich bemühen, selber wieder welches zu erhalten.
Zurück zur ZB fließt es spätestens bei Fälligkeit (maximal nach 1 Jahr bei WPPG). Falls nicht, wird vollstreckt.
und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?
Solange wie vertraglich vereinbar. Im Regelfall nicht länger als 1 Jahr, dann muss die GB diese Staatsanleihe zurückkaufen.
Es war eigentlich ziemlich unnötig auf diesen Denkanstoss in Klammern zu antworten, und zeigt mir eher, dass er seinen Zweck wohl nicht erfüllt hat.
?
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von definitiven Käufen ausgehst, sondern von besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen.1)
Ja - und gleichzeitig gewährt die GB der ZB Kredit auf Grund ihrer Machtposition. Die GB KANN ihre Forderungen NICHT einlösen - es sei denn, sie hat ausstehende Verbindlichkeiten.
Hier ist auch das eigentlich völlig normale Leihverhältnis, das einen Kredit kennzeichnet und man bei sämtlichen anderen Kreditverhältnissen zurate ziehen kann, auf den Kopf gestellt. Die GB leiht ja der ZB irgendeine Sicherheit und muss dafür Zinsen zahlen. Was ist der Grund dafür, wenn nicht ihre Machtposition? Die ZB leiht ja eben ihrerseits nichts aus.
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
Kannst du dich mal bitte
verständlich ausdrücken? Ich habe keine Ahnung, was du mir sagen willst.
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Achso, Das Wörtchen "Verkauf" stört dich! Hm, ist denn zwischen der FED und dem Staat ebenfalls ein Rückkauf vereinbart?
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Es wäre seitens der ZB immer ein Kauf auf Ziel, der nie bezahlt wird (es sei denn entsprechende "Verbindlichkeiten an die ZB" werden gegengebucht).
Und da du in deinen letzten Beiträgen Kauf und Zahlung so fein säuberlich getrennt hattest, ist doch jeder Kauf erstmal ein Zielkauf.
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Ich mache da keinen Unterschied.
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Von WEM kauft sie denn und WIESO verkauft dieser? Ich kann auch in den Supermarkt hingehen mit meinen eigenen Zettelchen (Nominalforderungen gegen mich selbst) da Nachfrage stellen. Du weißt, was passiert: Nichts, denn niemand wird diesem Angebot nachkommen.
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Exakt. Was ist daran unstimmig? Periodisch werden Steuerabgaben fällig und das letztlich dazugehörige gZ wächst nunmal nicht auf Bäumen.
(Siehe den vorherigen Abschnitt.)
Gruß!