Ja, und was ich alles schon mehrmals geschrieben habe...
Du guckst dir eben diesen blöden Kauf an, bei dem zusätzliches Zentralbankgeld (ZBG) emittiert wird, das der Verkäufer der Staatsanleihen dann hält, und vergisst alles Weitere. Denn damit wurde der Zentralbankgeld Kredit gegeben, meinst du --- und aus dem Sinn.
Natürlich kann man sich dann noch anschauen, was der Verkäufer mit diesem ZBG anstellt.
Uns das anzuschauen bringt nichts, denn das sagt uns nichts über die (gesamtwirtschaftliche) ZGB-Bestandsnachfrage.
(Wir gehen ja auch schon stillschweigend davon aus, dass der Verkäufer keine Verbindlichkeiten an die ZB hat. Falls doch, würde bei der ZB nämlich nicht zwingend etwas passiviert - es wäre für sie ein Aktivtausch.)
Dieser Fall würde von meinen Aussagen bereits abgedeckt sein (kursive Hervorhebung hinzugefügt):
»Jemand muss ja das zusätzliche Geld halten,
sonst muss sie
andere Forderungen abbauen, zum Beispiel solche gegenüber den Geschäftsbanken.« (
SF-131127)
»Denn auch eine Zentralbank muss zusätzliche finanzielle Mittel passivieren (beschaffen), um zusätzliche finanzielle Mittel zu aktivieren (verwenden), also ihre Bilanz verlängern.
Oder dann muss sie eben
Aktiva tauschen, also finanzielle Mittel anders verwenden.« (
SF-131132)
Also zu den weiteren Betrachtungen:
wie lange hält der Verkäufer das ZBG
Bis er es verwendet, um Investitionen zu tätigen oder/und ausstehende Schulden zu begleichen (meist sofort). Dann sollte er sich bemühen, selber wieder welches zu erhalten.
Zurück zur ZB fließt es spätestens bei Fälligkeit (maximal nach 1 Jahr bei WPPG). Falls nicht, wird vollstreckt.
und wie lange hält die ZB die Staatsanleihen?
Solange wie vertraglich vereinbar. Im Regelfall nicht länger als 1 Jahr, dann muss die GB diese Staatsanleihe zurückkaufen.
Es war eigentlich ziemlich unnötig auf diesen Denkanstoss in Klammern zu antworten, und zeigt mir eher, dass er seinen Zweck wohl nicht erfüllt hat.
Andererseits fördert es wenigstens zu Tage, dass du nicht von
definitiven Käufen ausgehst, sondern von
besicherten Krediten (der Zentralbank an den Geschäftsbankensektor), bei denen die Staatsanleihen lediglich als Kreditsicherheiten dienen.
1)
Das ist aber eine ganz andere Diskussion, und wurde mit deinem Beitrag
SF-131122 sicherlich nicht eingeleitet (allenfalls für dich, wenn du das dortige falsch verstandst, obwohl du ja diesen Beitrag verfasstest).
1) Es ist keinesfalls hilfreich, wenn Kreditsicherheiten gestellt werden, stattdessen von "Verkauf" zu reden, bloss weil der besicherte Kredit als Repogeschäft abgewickelt wird. Es geht nicht um rechtliche Details, sondern um den ökonomischen Gehalt, und den teilt man wohl am besten mit "besicherter Kredit" mit. Es sei denn vielleicht, man will über organisatorisches Brimborium reden, was ja schon mal vorkommen kann.
Aber tatsächlich bleibt die ZBG-Bestandsnachfrage vielleicht unveränderlich oder sinkt sogar.
Warum verkauft er dann die Staatsanleihe?
Wovon soll ich jetzt ausgehen, was dieses »verkauft« bedeutet?
Ausserdem werde ich den Verdacht nicht los, dass du von der ZBG-Bestandsnachfrage des Verkäufers redest, anstatt von der gesamtwirtschaftlichen...
Jedenfalls -- und darum geht es -- ist dieser Kauf der Zentralbank kein Grund für eine dementsprechend steigende ZBG-Bestandsnachfrage. Wenn schon, dann wäre es umgekehrt: eine steigende ZBG-Bestandsnachfrage drängt die Zentralbank zu diesem Kauf ("Geld in die Wirtschaft pumpen").
Habe ich irgendwo behauptet, dass der Impuls zum Verkaufen an die ZB von der ZB ausgänge?
Er geht vom Machtkonstrukt Staat (konkret: der Regierung) aus, der Abgaben fordert.
Ich spreche aber die ganze Zeit davon, dass es keinen Grund dafür gibt:
»Wenn die Zentralbank zusätzliches ZBG emittieren will, indem sie etwas unbefristet kauft, dann nimmt auch die (gesamtwirtschaftliche) ZBG-Nachfrage dementsprechend zu.«
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig. Und mit »Machtkonstrukt« und »Abgaben« hat das nichts zu tun.
Doch du argumentierst eben so, als ob die ZBG-Bestandsnachfrage entsprechend steigen müsse und zwar irgendwie wegen »Steuertilgung«:
Sie müssen Lust auf gZ verspüren, weil sie ständig Abgaben zu leisten haben.
Exakt. Was ist daran unstimmig? Periodisch werden Steuerabgaben fällig und das letztlich dazugehörige gZ wächst nunmal nicht auf Bäumen.
(Siehe den vorherigen Abschnitt.)