Re: Was Geld ist

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Geschrieben von Reinhard (2010-01-30 23:33:23):

Ein Unterschied zwischen Geld und Kredit existiert aus meiner Sicht nur scheinbar. Ich werde versuchen, dies am Beispiel einer typischen Kreditvergabe zu erklären:

Ah ... Fortschritt ...

Unternehmer (U) geht zu einer Geschäftsbank (GB) und möchte einen Kredit. Die GB prüft die Bonität des U, also dessen Eigentum und dessen zu erwartenden Eigentumsforderungen (Einkommen), die zu seinem künftigen Eigentum zu zählen sind.

plus das mögliche Eigentum, das sich aus der Kreditgewährung ergeben kann

Nach eingehender Eigentumshaftungsprüfung gewährt die GB den Kredit an den U. Damit bucht sie eine "Forderung gegen das Eigentum von U" mit Fälligkeit zum Termin X in ihre Bilanz ein.

Normalerweise (zumindest theoretisch) reicht die GB nun entsprechend eigenes Eigentum an den U weiter, üblicherweise "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" (sprich Zentralbankengeld in Form von Bargeld). Der Einfachheit halber (und weil durch den Fortschritt der EDV überwiegend Zahlungen per Geschäftsbankguthaben getätigt werden) - überlässt der U diese "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" der GB und erhält im Gegenzug eine "Forderungen gegen das Eigentum der GB", sprich Geschäftsbankguthaben (GBG) bei dieser Geschäftsbank. Damit gewährt der U der GB Kredit, was zunächst einer Forderung mit unbefristeter Fälligkeit (jederzeit abrufbar) entspricht. Diese kann natürlich auch in eine befristete Forderung gewandelt werden (Sparbuch usw.).

Naja, ich würde es andersherum sehen, die GB gewährt in erster Linie Forderungen gegen sich selbst, und diese Verbindlichkeiten der GB werden von ihr genauso gehandhabt wie die anderen Verbindlichkeiten, die sie schon hat. Wozu eben die Möglichkeit gehört, dass sie in Zentralbankgeld tilgen muss. (Aber auf die genaue Sichtweise kommt es erstmal nicht an.)


Eine heutige, angebliche einfache GB-Kreditvergabe entspricht demzufolge (mittlerweile) einer doppelten Kreditvergabe zwischen GB und dem Publikum.

Ja, exakt. Man könnte es aber auch ansehen als GB-vermittelte Kreditvergabe innerhalb des Publikums.


Dies wird auch daran deutlich, da die GB dem U erst eigenes Eigentum (gemeinhin die "Forderungen gegen das Eigentum der ZB") leiht und dafür Kreditzins verlangen kann und im Gegenzug der U diese der GB leiht und dafür wiederum einen Guthabenzins erhält.

Ein Kredit ist demzufolge immer die Gewährung einer "Forderungen gegen das Eigentum des Kreditnehmers" zugunsten des Kreditgebers. Und eben diese "Forderungen" sind Geld.
Dadurch, dass du es in fett schreibst, wird aber noch kein Argument daraus.

Mal kurz rekapituliert: du beschreibst einen Übergang von einem kreditlosen Zustand in einen Zustand mit Kredit, und irgendwo in diesem Prozess hat der Kreditnehmer mal Geld in der Hand (oder vielleicht nicht mal er selbst sondern nur die GB in seinem Auftrag) und es können Bezahlvorgänge (Übereignung von Kredit) abgewickelt werden. Aber ich sehe nicht, womit genau denn nun begründet wird, diese Forderungen seien Geld. Oder insbesondere da du ja keinen Unterschied siehst, warum sogar ALLE Kredite denn nun Geld sein sollen?


Damit ist zunächst klar, dass prinzipiell jeder Geld per Kreditgewährung schaffen kann.

Hmm. Also wenn ich dir ein Darlehen im Wert von 10 Euro gebe, und du dokumentierst mir das fleißig mit einem Zettelchen "Dem Inhaber zahlt tar bei Vorlage dieses Zettels sofort 10 Euro", habe ich dann Geld geschaffen? Ist dieser Zettel dann Geld? Und wurde dieser Zettel dann durch Kreditgewährung (also: durch mich an dich) erschaffen, oder nicht eigentlich dadurch, dass der Kreditnehmer gerade eine solchartige Verbindlichkeit eingeht (also: durch dich an mich)?


Der generelle Unterschied besteht in der allgemeinen Akzeptanz anhand des jeweils vorhandenen Vertrauens in das Eigentum, auf das die jeweilige Forderung lautet. Das liegt hauptsächlich an der fehlenden Information über das Eigentum, dass die jeweilige Forderung überhaupt deckt - denn ohne diese Information kann keine eigene Bewertung vorgenommen werden! Desweiteren liegt es aber auch daran, dass nur "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" als steuerschuldbefreiend gelten (sog. gesetzliches Zahlungsmittel, gZ). Jeder ist letztlich darauf angewiesen - oder auf entsprechende Forderungen gegen jemand, der wiederum gZ in seinem Eigentum hält - also bspw. per Zession der Steuerschuld an die GB, indem man als Nichtbank seine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt per GB-Überweisung tilgt.

Nein. Selbst wenn jeder (inklusive Staat) genau wüsste, welches Eigentum oder wirtschaftliche Situation hinter einer Forderung steht, und selbst wenn der Staat nicht bloß an Zentralbank-Forderungen interessiert wäre sondern an jeder Art Eigentum oder Forderung, dann heißt das aber noch nicht, dass jeder dieselbe Situation gleich bewertet. (Was du eigentlich ein paar Zeilen weiter sogar selber schreibst.) Wie wertvoll man so eine Forderung hält -- wieviel Geld man dafür hergibt, welchen Kurs diese Forderung hat -- kann sich unterscheiden, aber die Bewertung von Zentralbankgeld (Geldschein) gegenüber Zentralbankgeld (Währungseinheit) ist auf jeden Fall definiert.

Fazit:

Jeder kann anhand seines Eigentums Kredit und damit Geld schaffen. Die jeweils explizite Höhe des Geldbetrags hängt einzig und allein von der Bewertung des Eigentums durch den Kreditgeber ab. Nach Kreditgewähr hält der Kreditgeber ein Dokument in seiner Aktiva: die "Forderung gegen das Eigentum des Kreditnehmers". Das ist Geld und nichts anderes.

Selbst wenn jedes Geld Kredit ist, dann folgt daraus nicht, dass jeder Kredit Geld ist. Es geht eben je nach Bewertung. Der eine hält Griechenland für toll, die auf jeden Fall ihre Schulden zahlen, der andere eher nicht. Der eine möchte lieber morgen in bestimmtes Eigentum tauschen können, der andere hat kein Problem damit, darauf ein paar Jahre zu warten .. da kann sich die Bewertung schon mal deutlich unterscheiden. Um zum Geld gerechnet zu werden sollte aber hierüber weitgehend Einigkeit bestehen, damit allgemein Handel damit betrieben werden kann.


Dadurch, dass Eigentum i.A. die Basis zur Ausreichung von dokumentierten Forderungen (Geld) darstellt und eben nicht nur bereits ausgestellte "Forderungen gegen das Eigentum der ZB" (sog. Geldbasis, ZBG, M0) oder "Forderungen gegen das Eigentum der GB" (GBG, M1 abzgl. M0), wird deutlich, dass Geld keine direkt steuerbare Größe ist.

Insofern als die Kreditgeber und -nehmer sich untereinander Zahlen hin- und herschieben können, bis die Datenleitungen glühen, ist das richtig. Wenn es aber darum geht, dass zu jedem Zeitpunkt auch in Form von Geld oder Gütern Gegenleistungen erbracht werden können, dann sind sowohl die Forderungen insgesamt als auch die Forderungen je bestimmter Frist von vornherein mengenbeschränkt.


Nachträglich möchte ich noch anmerken, dass es sich bei diesen dokumentierten Forderungen (Geld) aber grundsätzlich um "Forderungen gegen das Eigentum des Kreditnehmers i.A." und eben nicht um "Forderungen auf das Zentralbankguthaben des Kreditnehmers" o.ä., also eingeschränkte Forderungen, handelt. Dies wird leider erst im Insolvenzfalle deutlich, da dann die ausgestellte Forderung in die Insolvenzmasse wirkt - und damit eben gegen das gesamte Eigentum des Schuldners. Das ist sehr gut bei sogenanntem "Kreditausfall" zu beobachten.

Äh ja. Natürlich handelt es sich bei Krediten nicht um die Verwahrung von Zentralbankgeld, sondern um Überlassungsgeschäfte im Allgemeinen. So allgemein, dass dem Kreditnehmer sowohl die Entscheidung bleibt, was genau er damit erwirbt als auch was er verkauft, um zu tilgen.


Ein einstufiges Geldsystem ist demnach widersprüchlich:


Da diese Forderungen Geld sind, bedeutet ein Rückfluss der in dem ausgestellten Dokument (der Forderung) festgeschriebenen ausgeliehenen Güter oder vorher entstandenen Forderungen (z.B. Bargeld) zum Kreditgeber, dass dieser dem jetzigen Einzahler dieser Güter/Forderungen seinerseits Kredit gewährt und dieser darüber wiederum ein Dokument hält (im obigen Beispiel: Sichtguthaben bei der GB = GBG = "Forderungen gegen das Eigentum der GB" bei Wiedereinzahlung von Bargeld).

Wo ist denn nun das Problem? Dass Leute, die Kredit geben wollen auch Kredit geben können?


Damit sind ohne notwendige Erhöhung der Geldbasis (der ausgeliehenen Güter oder Forderungen, was im jetzigen System dem Zentralbankengeld, ZBG, entspricht) weitere "Forderungen gegen das Eigentum des vormaligen Kreditgebers (jetzt: zweiter Kreditnehmer)" entstanden.

Identisch verhält es sich bei der heute vorhandenen dritten Stufe, wenn wir bspw. bei Paypal das Konto überziehen (Paypal gewährt uns dann Kredit) und ein dritter (bei dem wir mit der Überziehung eingekauft haben) entsprechendes Guthaben bei Paypal gutgeschrieben bekommt. Nämlich "Forderungen gegen das Eigentum von Paypal" (elektronisches Geld, E-Geld), die üblicherweise gerade in Geschäftsbankguthaben lauten, da Paypal, soweit mir bekannt ist, kein Zentralbankkonto und wohl auch keine Briefe mit Bargeld verschickt.

Letztlich wird Paypal diese Forderungen an die GB zedieren und diese wird sie dann per Überweisung und Clearing mit ZBG zahlen oder im günstigsten Fall einfach nur intern umbuchen, falls das GB-Konto des Empfängers bei derselben GB ist wie das GB-Konto von Paypal. Aber diese Prozesse sind ebenso nachrangig, wie jede andere durch das Publikum vorgenommene Überweisung, die letztlich nur Forderungen an die GB zediert. Die GB benötigen bekanntlich keine Volldeckung ausgereichter "Forderungen gegen das Eigentum der GB" in ZBG. So dürfte auch Paypal seinerseits keine Volldeckung in GBG benötigen. Eine entsprechende Studie würde hier wohl höchst Interessantes zutage fördern.

Ich hoffe, dass man diese Erklärung anhand des Geschäftsbankenkredites gut nachvollziehen konnte.

Beste Grüße!

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